26. Mai 2018
Urteil zur “kostenlosen Zweitbrille”
Kern der Begründung ist, dass die Bewerbung als „Geschenk“ nicht geht, aber solche Angebote als Paket zum einheitlichen Preis durchaus angeboten werden dürfen, um den Kunden auch weiterhin attraktive Angebote zu machen, Heilmittelwerberecht hin oder her.
Klarheit herrscht damit zunächst in Bezug auf die konkrete Werbung für die damalige Aktion. Ansonsten ist noch eine Menge Raum für kreative (Paket-)Angebote an unsere Kunden, den wir zu nutzen gedenken.
Das eigentliche Problem liegt jedoch woanders, nämlich in der politischen Frage, was die Brille eigentlich ist.
Unserer Auffassung nach, kann es nicht sein, dass einerseits die gesetzlichen Krankenkassen die Zuzahlung für Brillen komplett einstellen, die Brille andererseits juristisch aber weiter als Medizinprodukt eingeordnet wird, indem sie dem Medizinproduktegesetz und dem strengen Heilmittelwerberecht unterliegt, das in erster Linie für verschreibungspflichtige Arzneimittel gedacht war und ist, nicht aber für Brillen, die heute in erster Linie als modisches Accessoire gelten.
Wenn die Brille weiter als Medizinprodukt gesehen wird, dann sollten die gesetzlichen Krankenkassen sie auch wieder in den Leistungskatalog aufnehmen und ihren Teil zur medizinischen Grundversorgung beitragen.
Ist eine Sehschwäche überhaupt eine Krankheit?
Wohl jeder Arzt würde das spontan verneinen.
Daher muss auch kein Brillenträger mehr einen Augenarzt aufsuchen um seine Sehstärken ermittelt zu bekommen. Das ist seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 01. Januar 2004 nicht mehr erforderlich. Der Augenoptiker ist der Spezialist für gutes Sehen und Aussehen. Denn die Brille ist seit vielen Jahren kein Nasenfahrrad mehr und schon gar keine Sehkrücke. Durch das Tragen einer Brille kann der Träger seinen Typ unterstreichen oder, wenn gewünscht, sogar komplett verändern. Eine Brille ist mittlerweile auch ein modisches Statement.
Der Augenoptiker verbindet traditionelles Meisterhandwerk mit modernster Technik und modischer Beratung. Unabhängig jedoch der politisch zu klärenden Frage der Einordnung und Behandlung des Produkts „Brille“ und dem Urteil des BGH steht Binder Optik nach wie vor zu seinem Qualitätsversprechen und wird seinen Kunden weiterhin , wie auch in den vergangenen 39 Jahren seit Firmenbestehen, beste augenoptische Beratungsqualität, Serviceleistungen und Produkte zu einem herausragenden Preis-Leistungsverhältnis bieten. Getreu dem Motto: Gutes Sehen und Aussehen muss nicht teuer sein.
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